Dank unserer multidisziplinären Kompetenz und der Komplementarität unserer Teams können wir jederzeit die Erfahrung, die Energie und die personellen Ressourcen mobilisieren, die den Anforderungen und den Besonderheiten der uns anvertrauten Mandate am besten angemessen sind.
So können wir unsere Mandanten bei komplexen inländischen oder grenzübergreifenden Projekten beraten, bei denen Spezialisten benötigt werden, und verlieren dabei niemals die rechtlichen Grundprinzipien aus den Augen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere englische oder französische Homepage.
Unsere wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte
Merger & Acquisitions, Restrukturierung
In unserer Abteilung Merger & Acquisitions und Restrukturierung arbeiten erfahrene Anwälte, die sich mit Übertragungen von Unternehmen, nationaler und internationaler strategischer Zusammenarbeit und Restrukturierungen von Unternehmensgruppen befassen.
Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen eines Projekts: Entwicklung der Strategie zu Übernahmen, Fusionen oder Restrukturierung, Ausarbeiten der am besten geeigneten und steuerlich günstigsten Umsetzung, Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen in Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Organisation der Finanzierung, Verhandlung und Durchführung aller dabei notwendigen Verträge.
Aufgrund unserer multidisziplinären Kompetenz können wir alle Schritte in diesen Tätigkeitsschwerpunkten abdecken und alle notwendigen Leistungen bei Übernahmen, Kapitaltransaktionen und Restrukturierungen für börsennotierte und nicht notierte Gesellschaften anbieten.
Gesellschafts- und Handelsrecht
Soulier unterstützt seine Mandanten bei nationalen und internationalen kommerziellen Transaktionen und wird regelmäßig im Auftrag von großen französischen und ausländischen, börsennotierten oder nicht notierten Gruppen in vielen gesellschafts-, handels- und wirtschaftsrechtlichen Fragen tätig.
Unsere Kanzlei befasst sich auch mit Kapitalinvestitionen und berät insbesondere Investoren bei LBO-Transaktionen, bei Übernahme von Beteiligungen, bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit Aktionären und der Verhandlung von selbstständigen Garantien über Passiva und Aktiva.
Steuerrecht
Die Leistungen unserer Steuerabteilung sind an zwei Schwerpunkten ausgerichtet: Sicherung und Optimierung von Transaktionen.
Die Expertise unserer Anwälte erstreckt sich auf das gesamte Steuerrecht: Unternehmenssteuern (Ertragssteuern, USt etc.), gesellschaftsrechtliche Vorgänge und Restrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen, Due-Diligence-Prüfungen und Steueraudits, Optimierung von Zahlungsströmen, Besteuerung von Vermögen und Grundbesitz etc.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten außerdem bei Steuerprüfungen und Rechtsbehelfen.
Bank- und Finanzrecht
Zu Soulier gehört ein Team von spezialisierten Anwälten mit fundierten Kenntnissen im Bank- und Finanzsektor.
Diese Anwälte unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen der Planung, Umsetzung und Formalisierung von Finanz- und Banktransaktionen. Sie begleiten die Verhandlungen und erstellen die gesamte rechtliche Dokumentation.
Unsere Kanzlei berät große französische und ausländische Banken und Industrieunternehmen bei Transaktionen zur Finanzierung von Übernahmen, bei herkömmlichen Bankfinanzierungen, bei Konsortialkrediten, bei strukturierten und Immobilienfinanzierungen und bei Umschuldungen.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Soulier unterstützt seine Mandanten in allen Angelegenheiten des französischen und europäischen Wettbewerbsrechts sowie sonstiger geltender Gesetze und Vorschriften des Kartellrechts.
Unsere Anwälte sind regelmäßig im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts tätig und beraten französische und ausländische Unternehmen im Rahmen von Wettbewerbsaudits, die die Übereinstimmung der Aktivitäten und bestehenden Vereinbarungen mit geltendem Recht überprüfen.
Soulier befasst sich außerdem mit Partnerschaften und der Zusammenarbeit von Unternehmen, für die eine Genehmigung der französischen und/oder europäischen Kartellbehörden notwendig ist. Dabei begleiten wir unsere Mandanten während des ganzen kartellrechtlichen Verfahrens.
Internationale Verträge
Soulier verfügt über eine besondere Kompetenz im Bereich des internationalen Vertragsrechts.
Unsere Anwälte unterstützen französische und ausländische Unternehmen in sämtlichen Bereichen ihrer Geschäfts- und Vertragspolitik, insbesondere bei der strategischen Analyse, der Festlegung des am besten geeigneten vertraglichen Rahmens, der vorvertraglichen Dokumentation, der Verhandlung mit den Geschäftspartnern, der Ausarbeitung der Vertragstexte und gegebenenfalls der Vertretung vor Gericht.
Darüber hinaus bieten wir strategische und juristische Unterstützung beim Aufbau und bei der Umsetzung von Partnerschaften im kaufmännischen und/oder technischen Bereich zwischen französischen und ausländischen Gesellschaften, insbesondere durch die Verhandlung und die Ausarbeitung von Joint Venture-Vereinbarungen und von Vereinbarungen zum Technologietransfer.
Bau- und Städtebaurecht
Soulier verfügt über anerkannte Fachleute für Bau- und Städtebaurecht in Frankreich und in anderen Ländern.
Dank unserer Erfahrung, die wir bei der Bearbeitung von bedeutenden Mandaten im Bereich des Baurechts, des Städtebaurechts, des Grundstücksrechts und der Projektfinanzierung erworben haben, können wir unseren Mandanten eine umfassende, integrierte rechtliche Beratung anbieten, die sämtliche vertraglichen Aspekte eines Projekts abdeckt.
Unsere Anwälte beraten französische und ausländische Gesellschaften in allen Phasen von Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Bau und Städtebau: Verhandlung und Entwerfen der Bau- und Finanzierungsverträge, Erwerb von Grundstücken und Immobilien, Errichtung und Eintragung von Immobiliengesellschaften, Verhandlung und Bestellung von Immobiliensicherheiten, Organisation und zentrale Koordinierung der administrativen Schritte, Besorgung der notwendigen Bewilligungen und Genehmigungen.
Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Sozialrecht
Bei Soulier arbeitet außerdem ein auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiertes Team, das französische und ausländische Unternehmen und deren Vorstände und Geschäftsführer in sämtlichen Aspekten des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts berät, unterstützt und vertritt.
Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst bei strategischen Transaktionen die Durchführung von Akquisitions- und Konformitätsprüfungen, die Umstrukturierung von Unternehmen, die Ausarbeitung und Umsetzung von Sozialplänen, die Durchführung von Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Personalvertretungen und im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Durchführung von Entlassungen, die Umsetzung der Vergütungspolitik, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, Entsendung von Arbeitnehmern etc.
Zu unserem Team zählen darüber hinaus erfahrene Anwälte, die bei einer Verhandlung die ins Auge gefasste Gestaltung einer Transaktion durchsetzen und unsere Mandanten auch vor Gericht vertreten können.
Rechtstreitigkeiten – Schiedsgerichte – Schlichtungen
Soulier unterstützt und berät Unternehmen und Privatpersonen im Vorfeld und in allen Phasen von Rechtstreitigkeiten.
Wir werden bei jedem Stand von gerichtlichen Verfahren in den wichtigsten Rechtsbereichen tätig, insbesondere in Fragen von Handelsstreitigkeiten, des Wirtschaftsstrafrechts, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts, des Immobilienrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Produkthaftungsrechts, des Umweltrechts und des Verwaltungsrechts.
Zu unserem Team gehören ferner Anwälte mit besonderer Kompetenz für Schieds- und Schlichtungsverfahren. Sie vertreten unsere Mandanten im Rahmen von Ad-hoc-Schiedsverfahren oder internationalen Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer, dem Internationalen Sportgerichtshof oder anderen französischen und ausländischen Schlichtungsstellen.
Gesundheits- und Umweltrecht
Soulier unterstützt, begleitet und berät die Unternehmen und deren Geschäftsführung bei allen Angelegenheiten, die mit den industriellen Risiken oder der Anwendung der französischen und europäischen Bestimmungen zu Umweltschutz und Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz verbunden sind.
Die Expertise unserer Anwälte erstreckt sich insbesondere auf Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und industrielles Risiko-Management, klassifizierte Anlagen zum Schutz der Umwelt, die Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen, die Umwelthaftung von Unternehmen, die Begleitung beim europäischen Verfahren zur Registrierung von Chemikalien (REACH) und die Entwicklung von erneuerbaren Energien.
Wir vertreten unsere Mandanten ferner vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten bei Streitsachen, die chemische Produkte, Pflanzenschutzmittel, pharmazeutische und industrielle Produkte betreffen, und unterstützen die Akteure der einzelnen Branchen gegenüber Verwaltungsbehörden in Fragen der Auslegung und Anwendung der rechtlichen Normen.